BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe VII - (Betriebsdienst)


1. Angestellte nach langjhriger Ttigkeit und Bewhrung im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst.

 

2. Angestellte nach langjhriger Ttigkeit im Fernmeldedienst mit mindestens zweijhriger Bewhrung im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst.

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