BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe VII - (Betriebsdienst)
1. Angestellte nach langjhriger Ttigkeit und Bewhrung im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst.
2. Angestellte nach langjhriger Ttigkeit im Fernmeldedienst mit mindestens zweijhriger Bewhrung im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst.