BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe VIII - (Betriebsdienst)


1. Angestellte, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

2. Angestellte mit ausreichenden Vorkenntnissen auf dem Gebiete des Fernmeldewesens, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

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