BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe VIII - (Betriebsdienst)
1. Angestellte, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
2. Angestellte mit ausreichenden Vorkenntnissen auf dem Gebiete des Fernmeldewesens, soweit nicht anderweitig eingruppiert.