Protokollnotiz zu Abschnitt I
Von dem Erfordernis der Ausbildung als Testpilot wird
1 bei Eingruppierungen in die Vergtungsgruppe Ia bis zum 31. Dezember 1968 und
2 bei Eingruppierungen in die Vergtungsgruppe Ib bis zum 31. Dezember 1971
abgesehen.