Protokollnotiz zu Abschnitt I

Von dem Erfordernis der Ausbildung als Testpilot wird

 

1  bei Eingruppierungen in die Vergtungsgruppe Ia bis zum 31. Dezember 1968 und

2  bei Eingruppierungen in die Vergtungsgruppe Ib bis zum 31. Dezember 1971

abgesehen.

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