Protokollnotiz zu Abschnitt II
Technische Luftfahrzeugbesatzungsangehrige der Vergtungsgruppe Va erhalten eine Zulage von 25,56 Euro monatlich. Die Zulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63) als Bestandteil der Grundvergtung. Sie ist nur fr Zeitrume zu zahlen, fr die Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge zustehen; 36 Abs. 2 gilt entsprechend.
Die Zulage ist - auch im Rahmen der Zuwendung nach dem Tarifvertrag ber eine Zuwendung fr Angestellte - nicht zusatzversorgungspflichtig. Abweichend von Satz 1 dieses Unterabsatzes ist die Zulage bei Angestellten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Januar 1999 erhalten haben, zusatzversorgungspflichtig nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie sieben Jahre lang bezogen worden ist, lngstens jedoch bis zum 31. Dezember 2007. Auf die Mindestzeit werden auch solche Zeitrume angerechnet, whrend derer diese Zulage nur aufgrund von Konkurrenzvorschriften oder nur wegen Ablaufs der Krankenbezugsfristen nicht zugestanden hat. Ferner werden Zeiten vor dem 1. Mai 1993 angerechnet, in denen die Verwendung zulageberechtigend gewesen wre.