BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt F:
II. Angestellte im FS-Beratungsdienst
Vergtungsgruppe IVb
Angestellte nach einem im Bereich des Bundesministers der Verteidigung erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang fr Flugbetriebsmeister fr die Beratung im auerdeutschen Luftverkehr im innerdeutschen und auerdeutschen FS-Beratungsdienst
nach langjhriger Bewhrung im FS-Beratungsdienst in Vergtungsgruppe Va Fallgruppe 2.
(Der Anteil der auerdeutschen FS-Beratung darf 10 v. H. der Gesamtberatungsttigkeit nicht unterschreiten.)