BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt F:
II. Angestellte im FS-Beratungsdienst
Vergtungsgruppe IVb


Angestellte nach einem im Bereich des Bundesministers der Verteidigung erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang fr Flugbetriebsmeister fr die Beratung im auerdeutschen Luftverkehr im innerdeutschen und auerdeutschen FS-Beratungsdienst

 

nach langjhriger Bewhrung im FS-Beratungsdienst in Vergtungsgruppe Va Fallgruppe 2.

 

(Der Anteil der auerdeutschen FS-Beratung darf 10 v. H. der Gesamtberatungsttigkeit nicht unterschreiten.)

 

- Funote I -

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