BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt F:
II. Angestellte im FS-Beratungsdienst
Vergtungsgruppe Va


1. Angestellte im FS-Beratungsdienst nach einem im Bereich des Bundesministers der Verteidigung erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang als 1. Flugbetriebsspezialist fr die Beratung im innerdeutschen Luftverkehr mit entsprechender Ttigkeit

 

nach einjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c.

 

- Funote II -

- Funote III -

2. Angestellte nach einem im Bereich des Bundesministers der Verteidigung erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang fr Flugbetriebsmeister fr die Beratung im auerdeutschen Luftverkehr im innerdeutschen und auerdeutschen FS-Beratungsdienst. (Der Anteil der auerdeutschen FS-Beratung darf 10 v. H. der Gesamtberatungsttigkeit nicht unterschreiten.)

 

- Funote I -

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