BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt F:
II. Angestellte im FS-Beratungsdienst
Vergtungsgruppe Va
1. Angestellte im FS-Beratungsdienst nach einem im Bereich des Bundesministers der Verteidigung erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang als 1. Flugbetriebsspezialist fr die Beratung im innerdeutschen Luftverkehr mit entsprechender Ttigkeit
nach einjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c.
2. Angestellte nach einem im Bereich des Bundesministers der Verteidigung erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang fr Flugbetriebsmeister fr die Beratung im auerdeutschen Luftverkehr im innerdeutschen und auerdeutschen FS-Beratungsdienst. (Der Anteil der auerdeutschen FS-Beratung darf 10 v. H. der Gesamtberatungsttigkeit nicht unterschreiten.)