BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Technische Schiffsoffiziere
Vergtungsgruppe IVa

 


7. Leitende technische Schiffsoffiziere

 

mit Patent CI auf Munitionstransportern, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf Bergungsschleppern nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents CI sowie sonstige Angestellte mit Patent CT auf diesen Schiffen, denen wegen gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen die Funktion des Leitenden technischen Schiffsoffiziers bertragen ist, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Funktion.

 

8. Leitende technische Schiffsoffiziere

 

mit Patent CI sowie sonstige Angestellte mit Patent CT, denen wegen gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen die Funktion des Leitenden technischen Schiffsoffiziers bertragen ist,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 7.

 

9. Zweite technische Schiffsoffiziere

 

mit Patent CI auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazitt ber 10.000 t, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, sowie sonstige Angestellte mit Patent CT auf diesen Schiffen, denen wegen gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen die Funktion des Zweiten technischen Schiffsoffiziers bertragen ist,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergutungsgruppe IVb Fallgruppe 8.

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