BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Technische Schiffsoffiziere
Vergtungsgruppe IVb
6. Leitende technische Schiffsoffiziere
mit Patent CI auf Munitionstransportern, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf Bergungsschleppern whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Erwerb des Patents CI sowie sonstige Angestellte mit Patent CT auf diesen Schiffen, denen wegen gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen die Funktion des Leitenden technischen Schiffsoffiziers bertragen ist.
7. Leitende technische Schiffsoffiziere
mit Patent CI, soweit nicht anderweitig eingruppiert, nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents CI sowie sonstige Angestellte mit Patent CT, denen wegen gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen die Funktion des Leitenden technischen Schiffsoffiziers bertragen ist, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Funktion.
8. Zweite technische Schiffsoffiziere
mit Patent CI auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazitt ber 10.000 t, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents CI sowie sonstige Angestellte mit Patent CT auf diesen Schiffen, denen wegen gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen die Funktion des Zweiten technischen Schiffsoffiziers bertragen ist, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Funktion.
9. Leitende technische Schiffsoffiziere
mit Patent CT auf Seeschleppern oder Eisbrechern
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Va Fallgruppe 6.
10. Zweite technische Schiffsoffiziere
mit Patent CT auf Munitionstransportern, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf Bergungsschleppern
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Va Fallgruppe 7.
11. Dritte technische Schiffsoffiziere
mit Patent CT auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazitt ber 10.000 t, die in der Seeversorgung eingesetzt werden,
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Va Fallgruppe 8.