BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Technische Schiffsoffiziere
Vergtungsgruppe Va

 


4. Leitende technische Schiffsoffiziere

 

mit Patent CI, soweit nicht anderweitig eingruppiert, whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Erwerb des Patents CI sowie sonstige Angestellte mit Patent CT, denen wegen gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen die Funktion des Leitenden technischen Schiffsoffiziers bertragen ist.

 

5. Zweite technische Schiffsoffiziere

 

mit Patent CI auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazitt ber 10.000 t, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Erwerb des Patents CI sowie sonstige Angestellte mit Patent CT auf diesen Schiffen, denen wegen gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen die Funktion des Zweiten technischen Schiffsoffiziers bertragen ist.

 

6. Leitende technische Schiffsoffiziere

 

mit Patent CT auf Seeschleppern oder Eisbrechern.

 

7. Zweite technische Schiffsoffiziere

 

mit Patent CT auf Munitionstransportern, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf Bergungsschleppern.

 

8. Dritte technische Schiffsoffiziere

 

mit Patent CT auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazitt ber 10.000 t, die in der Seeversorgung eingesetzt werden.

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