BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe Va


1. Nautische Angestellte

 

mit Patent AG, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AG vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist, whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Erwerb des Patents AG.

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