BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe Vb
1. Nautische Angestellte
mit Patent AM, die als Kreuzkartenberichtiger Seekarten unter eigener Verantwortung zu berichtigen haben,
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.