BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe Vb

 


1. Nautische Angestellte

 

mit Patent AM, die als Kreuzkartenberichtiger Seekarten unter eigener Verantwortung zu berichtigen haben,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.

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