BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe Vc

 


1. Nautische Angestellte

 

mit Patent AM, die als Kreuzkartenberichtiger Seekarten unter eigener Verantwortung zu berichtigen haben.

 

2. Nautische Angestellte

 

mit Patent AK, die als Seekartenberichtiger eingesetzt werden,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1.

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