BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Funkoffiziere
Vergtungsgruppe Vb

 


13. Erste Funkoffiziere oder Alleinfunkoffiziere

 

mit abgeschlossener Ausbildung im Seefunkdienst und einer Zusatzausbildung im Seefunkdienst der Bundeswehr, die als Krypto-Bearbeiter eingesetzt werden, auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazitt ber 10.000 t oder Munitionstransportern, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf dem Wehrforschungsschiff "Planet".

 

- Funote 2 -

14. Erste Funkoffiziere oder Alleinfunkoffiziere

 

mit abgeschlossener Ausbildung im Seefunkdienst und einer Zusatzausbildung im Seefunkdienst der Bundeswehr, die als Krypto-Bearbeiter eingesetzt werden,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 15.

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