BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Funkoffiziere
Vergtungsgruppe Vb
13. Erste Funkoffiziere oder Alleinfunkoffiziere
mit abgeschlossener Ausbildung im Seefunkdienst und einer Zusatzausbildung im Seefunkdienst der Bundeswehr, die als Krypto-Bearbeiter eingesetzt werden, auf Betriebsstofftransportern mit einer Ladekapazitt ber 10.000 t oder Munitionstransportern, die in der Seeversorgung eingesetzt werden, oder auf dem Wehrforschungsschiff "Planet".
14. Erste Funkoffiziere oder Alleinfunkoffiziere
mit abgeschlossener Ausbildung im Seefunkdienst und einer Zusatzausbildung im Seefunkdienst der Bundeswehr, die als Krypto-Bearbeiter eingesetzt werden,
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 15.