BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt G:
Funkoffiziere
Vergtungsgruppe Vc

 


15. Erste Funkoffiziere oder Alleinfunkoffiziere

 

mit abgeschlossener Ausbildung im Seefunkdienst und einer Zusatzausbildung im Seefunkdienst der Bundeswehr, die als Krypto-Bearbeiter eingesetzt werden.

 

16. Funkoffiziere

 

mit abgeschlossener Ausbildung im Seefunkdienst und einer Zusatzausbildung im Seefunkdienst der Bundeswehr.

 

- Funote -

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