BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt H:
Sprachlehrer der Bundeswehr
Vergtungsgruppe III


1. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung whrend einer Einarbeitungszeit von lngstens zwei Jahren als Sprachlehrer sowie Angestellte mit gleichwertigen Kenntnissen und Fhigkeiten whrend einer dreijhrigen Einarbeitungszeit als Sprachlehrer.

 

2. Sprachlehrer

 

nach sechsjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Iva Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [2] )

 

3. Sprachlehrer, denen mindestens drei Sprachlehrer stndig fachlich unstellt sind.

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