BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Preisverhandlung und Preisprfung
Vergtungsgruppe III

 


1. Angestellte als Preisverhandler, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts herausheben, da sie ber vorkalkulatorisch ermittelte Preise mit Klein- und Mittelbetrieben

 

oder
mit Grobetrieben

 

a) ber einfache vorkalkulatorisch ermittelte Preise

 

oder
b) ber nachkalkulatorisch ermittelte Preise

 

selbstndig verhandeln.

 

2. Angestellte als Preisprfer, die sich durch besonders schwierige und verantwortungsvolle Ttigkeiten aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts herausheben

 

(Besonders schwierige und verantwortungsvolle Ttigkeiten sind z. B., wenn - ggf. unter Hinzuziehung technischer Kostenprfer - Nachkalkulationen ohne Begrenzung der Auftragswerte und Fertigungszeiten oder finanziell bedeutsame Vorkalkulationen erheblicher Schwierigkeitsgrade, jedoch ohne Zeitraumprfungen, berprft oder schwierige Teilprfungsaufgaben innerhalb einer Prfungsgruppe selbstndig durchgefhrt werden.)

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