BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Preisverhandlung und Preisprfung
Vergtungsgruppe IVa
1. Angestellte als Preisverhandler mit grndlichen und umfassenden Fachkenntnissen des industriellen Rechnungswesens, die schwierige Preiskalkulationen und schwierige Prfungsberichte auswerten oder
a) ber nachkalkulatorisch ermittelte Preise mit Klein- und Mittelbetrieben
oder
b) ber Marktpreise
selbstndig verhandeln.
(Schwierige Preiskalkulationen oder schwierige Prfungsberichte liegen vor, wenn kalkulatorische Kostenbereiche, z. B. Fertigungswagnisse, kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorischer Unternehmerlohn, beurteilt werden mssen.)
2. Angestellte als Preisprfer mit grndlichen und umfassenden Fachkenntnissen des industriellen Rechnungswesens, die
a) schwierige Preiskalkulationen oder einfache Preiskalkulationen mit tiefer Gliederung der Kostenrechnung prfen
oder
b) grere Teilprfungsaufgaben innerhalb einer Prfungsgruppe
selbstndig durchfhren.
(Schwierige Preiskalkulationen liegen z. B. vor, wenn sie einen komplexen Aufbau oder Nebenkalkulationen aufweisen.)