BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Preisverhandlung und Preisprfung
Vergtungsgruppe IVb

 


1. Angestellte als Preisverhandler mit grndlichen und umfassenden Fachkenntnissen der industriellen Kostenrechnung, die Preiskalkulationen oder Prfungsberichte auswerten oder bei der Vereinbarung von

 

a) Marktpreisen oder

 

b) nachkalkulatorisch ermittelten Preisen mit Klein- und Mittelbetrieben

 

mitwirken.

 

(Hierzu Protokollnotiz)

2. Angestellte als Preisprfer mit grndlichen und umfassenden Fachkenntnissen der industriellen Kostenrechnung, die

 

a) Preiskalkulationen ohne tiefe Gliederung der Kostenrechnung an Hand schlssiger Unterlagen der Betriebsabrechnung prfen

 

oder
b) Teilprfungsaufgaben innerhalb einer Prfungsgruppe durchfhren.

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