Protokollnotiz Nr. 2

Nach diesem Ttigkeitsmerkmal sind auch sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung eingruppiert, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, die am 30. September 1993 in einem Arbeitsverhltnis gestanden haben, das am 1. Oktober 1993 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat.

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