Protokollnotiz Nr. 3

Nach diesem Ttigkeitsmerkmal sind auch Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen mit entsprechender Ttigkeit eingruppiert, die Angemessenheitsbeurteilungen von Angeboten und Rechnungen vornehmen, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

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