Nr. 2
der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen

 

Unter "technischer Ausbildung" im Sinne des bei den nachstehenden Vergtungsgruppen aufgefhrten Ttigkeitsmerkmals "Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen" ist der erfolgreiche Besuch einer Schule zu verstehen, deren Abschluzeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes des jeweiligen Arbeitgebers berechtigen, sowie der erfolgreiche Besuch einer Schule, die in der jeweils geltenden Reichsliste der Fachschulen aufgefhrt war, deren Abschluzeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes berechtigten.

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