Protokollnotiz Nr. 2

Prfer von Luftfahrtgert, die die Nachprferlaubnis nach der ZDv 19/1 besitzen, erhalten eine Zulage von 40,90 Euro monatlich; die Zulage wird nicht gewhrt, wenn eine andere Prferlaubnis die Nachprferlaubnis lediglich einschliet. Die Zulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41 BAT) und des bergangsgeldes ( 63 BAT) als Bestandteil der Grundvergtung. Sie ist nur fr Zeitrume zu zahlen, fr die Vergtung, Urlaubsvergtung oder Krankenbezge zustehen; 36 Abs. 2 BAT gilt entsprechend.

 

Die Zulage ist - auch im Rahmen der Zuwendung nach dem Tarifvertrag ber eine Zuwendung fr Angestellte - nicht zusatzversorgungspflichtig. Abweichend von Satz 1 dieses Unterabsatzes ist die Zulage bei Angestellten, die diese Zulage bereits vor dem 1. Januar 1999 erhalten haben, zusatzversorgungspflichtig nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie sieben Jahre lang bezogen worden ist, lngstens jedoch bei Angestellten der Vergtungsgruppe IV b bis zum 31. Dezember 2004 und bei Angestellten der Vergtungsgruppen VI b bis V b bis zum 31. Dezember 2007. Auf die Mindestzeit werden auch solche Zeitrume angerechnet, whrend derer diese Zulage nur aufgrund von Konkurrenzvorschriften oder nur wegen Ablaufs der Krankenbezugsfristen nicht zugestanden hat. Ferner werden Zeiten vor dem 1. Mai 1993 angerechnet, in denen die Verwendung zulageberechtigend war oder gewesen wre.

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