Protokollnotiz Nr. 3

Die diakonischen oder vergleichbaren Ttigkeiten mssen den Ttigkeiten gleichwertig sein, die im kirchlichen Bereich von Diakonen (katholisch: Seelsorgehelfern) verrichtet werden. Derartige Ttigkeiten werden in der Bundeswehr z. B. in Seelsorgebezirken mit einem Soldatenheim, mit einem Bundeswehrlazarett oder in Seelsorgebezirken ausgebt, in denen alle Parochialaufgaen von der Militrseelsorge wahrgenommen werden, wie in Standorten im Ausland oder in sog. Eindstandorten.

Datenschutz