BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst
Vergtungsgruppe VII

 


1. Fernschreiber, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1 herausheben, da sie

 

a) Fernschreiben nach Leistungsstufe 4 der ZDv 59/15 mit Note "ausreichend" stanzen knnend

 


oder
b) fremdsprachliche Texte im Telex-Auslandsdienst, im NATO-Verkehr oder in Sondernetze bermitteln, aufnehmen und identifizieren.

 

- Funote I -

- Funote II -

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {2] )

 

2. Funkfernschreiber, soweit nicht anderweitig eingruppiert. I) II)

 

- Funote I -

- Funote II -

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {2] )

 

3. Fernsprecher, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2 herausheben, da sie in nicht unerheblichem Umfang fremdsprachlichen Fernsprechverkehr ber das ffentliche Fernmeldenetz (DBP und fremde Fernmeldeverwaltungen), ber das Bundeswehr-Fernsprechnetz (Ausland), ber NATO-Netze oder ber Sondernetze abwickeln.

 

(Der Umfang der fremdsprachlichen Vermittlungsttigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Ttigkeit ausmacht.)

 

4. Fernsprecher an Auskunftspltzen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {3] )

 

5. Fernschreiber

 

nach dreijhriger Bewhrung als Fernschreiber in der Vergtungsgruppe VIII.

 

- Funote II -

6. Fernsprecher

 

nach dreijhriger Bewhrung als Fernsprecher in der Vergtungsgruppe VIII.

 

- Funote II -

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