BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst
Vergtungsgruppe VII
1. Fernschreiber, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1 herausheben, da sie
a) Fernschreiben nach Leistungsstufe 4 der ZDv 59/15 mit Note "ausreichend" stanzen knnend
oder
b) fremdsprachliche Texte im Telex-Auslandsdienst, im NATO-Verkehr oder in Sondernetze bermitteln, aufnehmen und identifizieren.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. {2] )
2. Funkfernschreiber, soweit nicht anderweitig eingruppiert. I) II)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. {2] )
3. Fernsprecher, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2 herausheben, da sie in nicht unerheblichem Umfang fremdsprachlichen Fernsprechverkehr ber das ffentliche Fernmeldenetz (DBP und fremde Fernmeldeverwaltungen), ber das Bundeswehr-Fernsprechnetz (Ausland), ber NATO-Netze oder ber Sondernetze abwickeln.
(Der Umfang der fremdsprachlichen Vermittlungsttigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Ttigkeit ausmacht.)
4. Fernsprecher an Auskunftspltzen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. {3] )
5. Fernschreiber
nach dreijhriger Bewhrung als Fernschreiber in der Vergtungsgruppe VIII.
6. Fernsprecher
nach dreijhriger Bewhrung als Fernsprecher in der Vergtungsgruppe VIII.