BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Arbeitsvorbereiteung oder Betriebsorganisation
Vergtungsgruppe Vc

 


1. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Arbeitsvorbereiter in Wehrbereichsverpflegungsmtern, Wehrbereichsbekleidungsmtern, Hauptdepots, Systeminstandsetzungszentren oder vergleichbaren Depots bzw. Einrichtungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

2. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Arbeitsplaner, Fachmann/Fachfrau fr Zeitstudien oder Kalkulator entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

3. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Arbeitsaufnehmer oder Werkstattkalkulator bei Zusatz- und Nachtragsarbeiten an Schadgerten oder ihren Teilen den Arbeitsumfang und die Vorgabezeiten ermitteln.

 

4. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Terminbearbeiter schwierige Koordinierungsttigkeiten zwischen Dienststellen, Werksttten, Industrie- oder Handwerksbetrieben ausben.

 

5. Angestellte, die als Terminbearbeiter den Arbeitsablauf zwischen den Zubringer- und Hauptwerksttten abstimmen und im Arbeitsablauf auftretende Strungen beseitigen,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1.

 

6. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Betriebsplaner oder Steuerer Arbeitsauftrge unter Bercksichtigung der Kapazitt einplanen oder steuern.

 

7. Angestellte, die als Betriebsplaner oder Steuerer die eingehenden Arbeitsauftrge in den Arbeitsablauf einplanen oder steuern,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 2.

 

8. Angestellte, die als Kostenrechner in der Auftragsabrechnung Auftrge in ihrer Gesamtheit zum Zwecke der Kostenermittlung bearbeiten,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 3.

 

9. Angestellte, die als Gedingenachrechner durch Auswertung der Stundennachweise und Ermittlung der Vorgabezeitsummen die Zeitgrade (Gedingeberverdienste) errechnen und die Stundenabrechnungen oder Lohndatenbelege zur Vorbereitung der Lohnzahlungen erstellen, wenn ihnen die berprfung der Arbeitsergebnisse von mindestens zwei Gedingerechnern bertragen ist,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 4.

 

10. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, denen als Materialdisponenten mit schwieriger Ttigkeit mindestens vier Materialdisponenten, davon mindestens zwei mit schwieriger Ttigkeit, durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

11. Angestellte, die als Materialdisponent auftragsgebundenes Material, Gert oder Leistungsbeistellungen anfordern, mit schwieriger Ttigkeit

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 6.

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