BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Arbeitsvorbereiteung oder Betriebsorganisation
Vergtungsgruppe Vb
1. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Arbeitsvorbereiter fr die gesamte Arbeitsvorbereitung in Wehrbereichsverpflegungsmtern, Wehrbereichsbekleidungsmtern, Hauptdepots, Systeminstandsetzungszentren oder vergleichbaren Depots bzw. Einrichtungen verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. |4] )
2. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Arbeitsvorbereiter in Wehrbereichsverpflegungsmtern, Wehrbereichsbekleidungsmtern, Hauptdepots, Systeminstandsetzungszentren oder vergleichbaren Depots bzw. Einrichtungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.
3. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung die als Arbeitsplaner, Fachmann/Fachfrau fr Zeitstudien oder Kalkulator fr schwierige Arbeitsgebiete (z. B. Motoren, Getriebe, Bremsanlagen, Funkgerte, Fernschreiber, Elektroanlagen) ttig sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. |5] )
4. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Arbeitsplaner, Fachmann/Fachfrau fr Zeitstudien oder Kalkulator entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppen Vc Fallgruppe 2.
5. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, deren Ttigkeit als Arbeitsaufnehmer oder Werkstattkalkulator sich durch die Bedeutung ihres Aufgabengebietes und groe Selbstndigkeit aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3 heraushebt.
(Diese Voraussetzungen liegen z. B. vor, wenn die regelmig auftretenden schwierigen Zusatz- oder Nachtragsarbeiten zum Zwecke der Kalkulation analysiert werden mssen.)
6. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Arbeitsaufnehmer oder Werkstattkalkulator bei Zusatz- und Nachtragsarbeiten an Schadgerten oder ihren Teilen den Arbeitsumfang und die Vorgabezeiten ermitteln,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3.
7. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Terminbearbeiter fr komplexe Gerte schwierige Koordinierungsttigkeiten zwischen Dienststellen, Werksttten, Industrie- oder Handwerksbetrieben ausben.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. |6] )
8. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Terminbearbeiter schwierige Koordinierungsttigkeiten zwischen Dienststellen, Werksttten, Industrie- oder Handwerksbetrieben ausben,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 4.
9. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Betriebsplaner oder Steuerer fr komplexe Gerte nicht programmierte Arbeitsauftrge unter Bercksichtigung der Kapazitt einplanen oder steuern.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. |6] )
10. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Betriebsplaner oder Steuerer Arbeitsauftrge unter Bercksichtigung der Kapazitt einplanen oder steuern,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 6.
11. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung, denen als Materialdisponenten mit schwieriger Ttigkeit mindestens vier Materialdisponenten, davon mindestens zwei mit schwieriger Ttigkeit, durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 10.