BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Arbeitsvorbereiteung oder Betriebsorganisation
Vergtungsgruppe V

 


1. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Arbeitsplaner, Fachmann/Fachfrau fr Zeitstudien oder Kalkulatur entsprechende Ttigkeiten ausben, whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegung der Prfung, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Entsprechende Ttigkeiten sind z. B.: Arbeitsplanung oder Kalkulation bei der Instandsetzung von hochwertigen Sende- und Empfangsanlagen, wie Mehrkanalfernwhlgerten von Sprechsendern oder DmW-Sprechsendern und -empfngern, automatischen Sichtpeilanlagen, HFSteueranlagen, Infrarot-Gerten, Sonaranlagen, elektronischen Megerten, elektromechanischen Feuerleitgerten und Feuerleitrechengerten, kompletten Flak- und Seezielgerten, selbstzielsuchender Munition; Projektkalkulationen mit hohem Schwierigkeitsgrad, wie Havariekalkulationen.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. |2] und |3] )

 

2. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Arbeitsgruppenleiter in der Auftragsvorbereitung, Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazittsplanung, Kalkulation, Arbeitsplanung, Arbeitsaufnahme oder Werkstattkalkulation ttig sind, whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbungt nach Ablegung der Prfung, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )

 

3. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Betriebsplaner oder Steuerer die Eigen- und Fremdleistungen, Ersatzteil- und Gertebeistellungen bei groen Objekten (z. B. bei umfangreichen Instandsetzungen, Umbauten oder Uberholungen von Schiffen) koordinieren, whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegung der Prfung, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungens entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )

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