BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Arbeitsvorbereiteung oder Betriebsorganisation
Vergtungsgruppe IVb

 


1. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Arbeitsplaner, Fachmann/ Fachfrau fr Zeitstudien oder Kalkulator entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten, ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten.

 

(Entsprechende Ttigkeiten sind z. B.: Arbeitsplanung oder Kalkulation bei der Instandsetzung von hochwertigen Sende- und Empfangsanlagen, wie Mehrkanalfernwhlgerten von Sprechsendern oder DmW-Sprechsendern und Empfngern, automatischen Sichtpeilanlagen, HF-Steueranlagen, Infrarot-Gerten, Sonaranlagen, elektronischen Megerten, elektromechanischen Feuerleitgerten und Feuerleitrechengerten, kompletten Flak- und Seezielgerten, selbstzielsuchender Munition; Projektkalkulationen mit hohem Schwierigkeitsgrad, wie Havariekalkulationen.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. |2] und |3] )

 

2. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Arbeitsgruppenleiter in der Auftragsvorbereitung, Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazittsplanung, Kalkulation, Arbeitsplanung, Arbeitsaufnahme oder Werkstattkalkulation ttig sind, nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )

 

3. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Betriebsplaner oder Steuerer die Eigen- und Fremdleistungen, Ersatzteil- und Gertebeistellungen bei groen Objekten (z. B. bei umfangreichen Instandsetzungen, Umbauten oder Uberholungen von Schiffen) koordinieren, nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )

 

4. Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung und MTM-Praktikerausbildung, die als Arbeitsplaner oder Fachmann/Fachfrau fr Zeitstudien Arbeitsstudien fr berbetriebliche Datensysteme durchfhren.

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