BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Arbeitsvorbereiteung oder Betriebsorganisation
Vergtungsgruppe IVa
1. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und abgeschlossener REFA-Grundausbildung, die als Leiter der Auftragsvorbereitung, Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazittsplanung, Kalkulation, Arbeitsplanung oder Arbeitsaufnahme ttig sind, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )
2. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Arbeitsplaner, Fachmann/Fachfrau fr Zeitstudien oder Kalkulator entsprechende Ttigkeiten ausben, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. |2] und |3] )
3. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Arbeitsgruppenleiter in der Auftragsvorbereitung, Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazittsplanung, Kalkulation, Arbeitsplanung, Arbeitsaufnahme oder Werkstattkalkulation ttig sind, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )
4. Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die als Betriebsplaner oder Steuerer die Eigen- und Fremdleistungen, Ersatzteil- und Gertebeistellungen bei groen Objekten (z. B. bei umfangreichen Instandsetzungen, Umbauten oder Uberholungen von Schiffen) koordinieren, sowie sonstige Angestellte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung oder MTM-Praktikerausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. |2] )