BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Bereich Film - Bild - Ton
Vergtungsgruppe III

 


1. Chefkameramnner, die selbstndig Bildregie fhren und denen mindestens zwei Kameramnner durch ausdrckliche Anordnung stndig fachlich unterstellt sind.

 

2. Chefschnittmeister nach fnfjhriger Ttigkeit in der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 4, denen mindestens zwei Filmschnittmeister durch ausdrckliche Anordnung stndig fachlich unterstellt sind und die selbstndig ohne Anweisung des Regisseurs die Zusammenstellung des vorhandenen Filmmaterials und den Ablauf der Mischungen nach knstlerischen Gesichtspunkten vornehmen.

 

3. Tonmeister, die nach knstlerischen Gesichtspunkten Tonmischungen durchfhren.

 

4. Filmproduktionsleiter, denen die selbstndige Leitung der Synchronisation bertragen ist (Eigenproduktion).

 

5. Chefsprecher, die verantwortlich redaktionelle Beitrge bearbeiten, schwierige und besonders wichtige Texte sprechen und fr die Aus- und Weiterbildung von Sprechern verantwortlich sind.

 

6. Angestellte als Programmingenieure in der Bildtechnik, Me-, Sender- oder Toningenieure mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen mit langjhrige praktischer Erfahrung, die sich durch besonders schwierige Ttigkeiten und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes oder durch knstlerische oder durch Spezialttigkeit aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 7 herausheben, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Solche Ttigkeiten sind z. B.: Verantwortliche bildtechnische Abwicklung schwieriger elektronischer Studioproduktionen; verantwortliche metechnische (berprfung der gesamten Sender-, Studio- und Fernsehtechnik; selbstndige Leitung und Bedienung eines mobilen Rundfunksenders; verantwortliche Studioleitung zur Durchfhrung der Programmproduktion und der technischen Betriebsabwicklung nach Programmplan; verantwortliche Her- oder Sicherstellung technisch schwieriger Wort- und Musiksendungen oder technisch schwieriger Mischungen in mobilen Einrichtungen.)

 

7. Angestellte als Leiter der Abteilung Technik bei der Dezernatsgruppe Film-Bild-Ton im Bundeswehramt mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

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