BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Bereich Film - Bild - Ton
Vergtungsgruppe Vc

 


1. Kameraassistenten, die in erheblichem Umfang selbstndig einfachere Aufnahmen drehen.

 

2. Tonassistenten, die in erheblichem Umfang selbstndig Tonaufnahmen durchfhren.

 

3. Bild-, Me-, Sender- oder Tontechniker, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 2 herausheben, da sie schwierige Aufgaben erfllen und berwiegend selbstndig ttig sind.

 

4. Angestellte, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 7 herausheben, da ihnen die Aufgaben des stellvertretenden Leiters der Film-Bild-Ton-Stelle eines Wehrbereichskommandos durch ausdrckliche Anordnung stndig bertragen sind.

 

5. Regieassistenten, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 8 herausheben, da sie in erheblichem Umfang selbstndig Regieanweisungen nach vorliegendem knstlerischen Entwurf (Drehbuch) geben.

 

6. Filmvorfhrer-Ausbilder.

 

7. Leiter der Bildstelle einer Erprobungsstelle oder eines Marinearsenals, denen mindestens zwei Arbeitnehmer, davon mindestens ein Fotograf, durch ausdrckliche Anordnung stndig fachlich unterstellt sind.

 

8. Angestellte als Aufnahmetruppfhrer fr Stehbildaufnahmen in den Erprobungsstellen 61 und 91, denen mindestens zwei Arbeitnehmer, davon mindestens ein Fotograf, durch ausdrckliche Anordnung stndig fachlich unterstellt sind.

 

9. Angestellte, die in Erprobungsstellen Filmschnitte fr Bewegungsanalysen selbstndig herstellen.

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