BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Bereich Film - Bild - Ton
Vergtungsgruppe VIb
1. Filmschnitt-, Kamera- oder Tonassistenten nach einjhriger Berufsttigkeit.
2. Bild-, Me-, Sender- oder Tontechniker nach einjhriger Berufsttigkeit.
3. Hilfsbearbeiter in der Dramaturgie, Film- oder Bildproduktion, Synchronisation oder Redaktion nach einjhriger Berufsttigkeit als solche.
4. Grafiker, die Titel- und Trickvorlagen herstellen, nach einjhriger Berufsttigkeit als solche.
5. Bildkopienprfer oder Filmkopienprfer nach einjhriger Berufsttigkeit.
6. Werkstattleiter der Film-Bild-Ton-Stelle eines Wehrbereichskommandos.
7. Angestellte, die selbstndig Dispositionen des zentralen Verleihs aller Film-Bild-Ton-Ausbildungshilfen an militrische und zivile Stellen durchfhren (Verleihdisponenten).
8. Regieassistenten.
9. Angestellte, die selbstndig die Negativ-Bearbeitung von Laufbildfilmen mit allen film- und kopiertechnischen Auswirkungen durchfhren (Filmnegativabzieher).
10. Leiter der Bildstelle einer Erprobungsstelle oder eines Marinearsenals, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
11. Angestellte, denen besonders schwierige Entwicklungs- oder Kopierarbeiten bertragen sind (Entwickeln oder Kopieren von Filmen verschiedener Formate von Erprobungsvorgngen mittels Filmentwicklungs- oder Filmkopiermaschinen).