BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Bereich Film - Bild - Ton
Vergtungsgruppe VIb

 


1. Filmschnitt-, Kamera- oder Tonassistenten nach einjhriger Berufsttigkeit.

 

2. Bild-, Me-, Sender- oder Tontechniker nach einjhriger Berufsttigkeit.

 

3. Hilfsbearbeiter in der Dramaturgie, Film- oder Bildproduktion, Synchronisation oder Redaktion nach einjhriger Berufsttigkeit als solche.

 

4. Grafiker, die Titel- und Trickvorlagen herstellen, nach einjhriger Berufsttigkeit als solche.

 

5. Bildkopienprfer oder Filmkopienprfer nach einjhriger Berufsttigkeit.

 

6. Werkstattleiter der Film-Bild-Ton-Stelle eines Wehrbereichskommandos.

 

7. Angestellte, die selbstndig Dispositionen des zentralen Verleihs aller Film-Bild-Ton-Ausbildungshilfen an militrische und zivile Stellen durchfhren (Verleihdisponenten).

 

8. Regieassistenten.

 

9. Angestellte, die selbstndig die Negativ-Bearbeitung von Laufbildfilmen mit allen film- und kopiertechnischen Auswirkungen durchfhren (Filmnegativabzieher).

 

10. Leiter der Bildstelle einer Erprobungsstelle oder eines Marinearsenals, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

11. Angestellte, denen besonders schwierige Entwicklungs- oder Kopierarbeiten bertragen sind (Entwickeln oder Kopieren von Filmen verschiedener Formate von Erprobungsvorgngen mittels Filmentwicklungs- oder Filmkopiermaschinen).

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