BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Bereich Film - Bild - Ton
Vergtungsgruppe VII

 


1. Filmschnitt-, Kamera- oder Tonassistenten whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.

 

2. Bild-, Me-, Sender- oder Tontechniker whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.

 

3. Hilfsbearbeiter in der Dramaturgie, Film- oder Bildproduktion, Synchronisation oder Redaktion whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.

 

4. Grafiker, die Titel- und Trickvorlagen herstellen, whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.

 

5. Bildkopienprfer und Filmkopienprfer whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.

 

6. Angestellte, denen besonders schwierige Entwicklungs- oder Kopierarbeiten bertragen sind (Entwickeln oder Kopieren von Filmen verschiedener Formate von Erprobungsvorgngen mittels Filmentwicklungs- oder Filmkopiermaschinen), whrend einer Einarbeitungszeit von einem Jahr.

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