BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Bereich Film - Bild - Ton
Vergtungsgruppe VII
1. Filmschnitt-, Kamera- oder Tonassistenten whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.
2. Bild-, Me-, Sender- oder Tontechniker whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.
3. Hilfsbearbeiter in der Dramaturgie, Film- oder Bildproduktion, Synchronisation oder Redaktion whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.
4. Grafiker, die Titel- und Trickvorlagen herstellen, whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.
5. Bildkopienprfer und Filmkopienprfer whrend des ersten Jahres der Berufsttigkeit.
6. Angestellte, denen besonders schwierige Entwicklungs- oder Kopierarbeiten bertragen sind (Entwickeln oder Kopieren von Filmen verschiedener Formate von Erprobungsvorgngen mittels Filmentwicklungs- oder Filmkopiermaschinen), whrend einer Einarbeitungszeit von einem Jahr.