BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Bereich Film - Bild - Ton
Vergtungsgruppe VIII

 


Ferner, wenn sie als Angestellte besdiftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

1. Filmvorfhrer (einschlielich Lichtbildvorfhrer) mit Berechtigungsschein nach dreijhriger Berufsttigkeit als solche.

 

2. Filmkopienpfleger nach dreijhriger Berufsttigkeit als solche.

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