BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Angestellte im Bereich Film - Bild - Ton
Vergtungsgruppe VIII
Ferner, wenn sie als Angestellte besdiftigt sind ( 1 Abs. 2):
1. Filmvorfhrer (einschlielich Lichtbildvorfhrer) mit Berechtigungsschein nach dreijhriger Berufsttigkeit als solche.
2. Filmkopienpfleger nach dreijhriger Berufsttigkeit als solche.