BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt N:
Vergtungsgruppe VII
1. Fernschreiber mit Befhigungsnachweis FS, die regelmig fremdsprachliche Texte bermitteln, aufnehmen und identifizieren.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [3] )
2. Funkfernschreiber, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3] )
3. Angestellte im Chiffrierdienst, die Schlsselmittel herstellen, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3] )