Protokollnotiz Nr. 3

Das Merkmal der vielseitigen Verwendbarkeit ist erfllt, wenn der Redakteur als Redakteur vom Dienst in der Nachrichtenzentrale oder in mindestens zwei Nachrichtenspiegelredaktionen der Nachrichtenabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung als Redakteur verwendbar ist.

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