BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
I. nach GNOF
Vergtungsgruppe IV b
Bearbeiter, denen zugleich die Bearbeitung der Allgemeinsachen der Lohnsteuer oder der Bewertung bertragen ist, wenn mehrere Bearbeiter mindestens der Vergtungsgruppe Vc vorhanden sind und ein Hauptsachbearbeiter nicht bestellt ist.