BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
I. nach GNOF
Vergtungsgruppe IV b

 


Bearbeiter, denen zugleich die Bearbeitung der Allgemeinsachen der Lohnsteuer oder der Bewertung bertragen ist, wenn mehrere Bearbeiter mindestens der Vergtungsgruppe Vc vorhanden sind und ein Hauptsachbearbeiter nicht bestellt ist.

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