BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
I. nach GNOF
Vergtungsgruppe VIII

 


1. Bearbeiter der VVSt. whrend einer Einarbeitungszeit von hchstens einem
Jahr.

 

2. Bearbeitet in der VVSt., denen berwiegend einfachere Teilaufgaben der VVSt. bertragen sind (Fhrung von Listen und Karteien; Verwaltung von Akten; Versendung und berwachung des Eingangs der Steuererklrungen einschlielich Erinnerungen; Erteilung von formularmigen Bescheinigungen - mit Ausnahme von Unbedenklichkeitsbescheinigungen - und Erledigung von Sachstandsanfragen; Erledigung des einfachen Schriftverkehrs - Vorgnge mit bromiger Erledigung ohne rechtliche Entscheidung -). *

 

3. Bearbeiter in der UVSt. whrend einer Einarbeitungszeit von hchstens einem Jahr.

 

4. Bearbeiter in der UVSt., denen berwiegend einfachere Teilaufgaben der UVSt. bertragen sind (Fhrung von Listen und Karteien; Verwaltung der Akten; Versendung und berwachung des Eingangs der Umsatzsteuer-Voranmeldungen einschlielich Erinnerungen; Erledigung von Sachstandsfragen; Erledigung des einfachen Schriftverkehrs - Vorgnge mit bromiger Erledigung ohne rechtliche Entscheidung -). *

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