BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
In diesem Unterabschnitt werden die folgenden Abkurzungen fr die Organisationsbezeichnungen verwendet:
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bernahmestelle |
= St. |
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Amtsprfstelle |
= ApSt. |
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Veranlagungs-Verwaltungsstelle |
= VVSt. |
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Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle |
= UVSt. |
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Rechtsbehelfsstelle |
= RbSt. |
II. Angestellte in Arbeitsgebieten, die nicht nach GNOF organisiert sind