BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen
In diesem Unterabschnitt werden die folgenden Abkurzungen fr die Organisationsbezeichnungen verwendet:
bernahmestelle |
= St. |
Amtsprfstelle |
= ApSt. |
Veranlagungs-Verwaltungsstelle |
= VVSt. |
Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle |
= UVSt. |
Rechtsbehelfsstelle |
= RbSt. |
II. Angestellte in Arbeitsgebieten, die nicht nach GNOF organisiert sind