BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt J:
Angestellte in den Steuerverwaltungen

 

I. Angestellte in Arbeitsgebieten, die nach den Grundstzen zur Neuorganisation der Finanzmter und zur Neuordnung des Besteuerungsverfahrens (GNOF) organisiert sind

In diesem Unterabschnitt werden die folgenden Abkurzungen fr die Organisationsbezeichnungen verwendet:

bernahmestelle

= St.

Amtsprfstelle

= ApSt.

Veranlagungs-Verwaltungsstelle

= VVSt.

Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle

= UVSt.

Rechtsbehelfsstelle

= RbSt.

 

 

II. Angestellte in Arbeitsgebieten, die nicht nach GNOF organisiert sind

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