BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

III. Laboranten
Vergtungsgruppe VIII


1. Laboranten und Werkstoffprfer (Physik) mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. |1| und |2| )

 

2. Angestellte ohne Abschluprfung in der Ttigkeit von Laboranten oder Werkstoffprfern (Physik), die sich durch schwierigere Ttigkeiten aus der Vergtungsgruppe IXb dieses Unterabschnitts herausheben.

 

3. Angestellte ohne Abschluprfung in der Ttigkeit von Laboranten oder Werkstoffprfern (Physik) der Vergtungsgruppe IXb dieses Unterabschnitts nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungsgruppe.

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