Protokollnotiz Nr. 2

Die am 16. Mrz 1956 beschftigt gewesenen Chemielaboranten und Physiklaboranten ohne Lehrabschluprfung knnen in die Vergtungsgruppe VIII, VII oder Vlb Fallgruppe 2 eingruppiert werden, wenn sie aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und Ihrer Erfahrungen Ttigkeiten eines Chemielaboranten oder Physiklaboranten mit Abschluprfung ausben.

 

Die am 1. November 1968 beschftigt gewesenen Biologielaboranten, Lacklaboranten und Textillaboranten ohne Lehrabschluprfung knnen In die Vergtungsgruppe VIII, VII oder VIb Fallgruppe 2 eingruppiert werden, wenn sie aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und Ihrer Erfahrungen Ttigkeiten eines entsprechenden Laboranten mit Abschluprfung ausben.

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