BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

IV. Zeichner
Vergtungsgruppe VIb


Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B. als Bauzeichner, graphischer Zeichner, technischer Zeichner), die berwiegend Ttigkeiten ausben, die besondere Leistungen im Sinne der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1 erfordern, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

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