BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

IV. Zeichner
Vergtungsgruppe VII


1. Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B. als Bauzeichner, graphischer Zeichner, technischer Zeichner), die in nicht unerheblichem Umfang Ttigkeiten ausben, die besondere Leistungen erfordern, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Besondere Leistungen sind z.B.: Anfertigung schwieriger Zeichnungen und Plne nach nur groben Angaben oder nach Unterlagen ohne Anleitung sowie Erstellung der sich daraus ergebenden Detailzeichnungen, Ausfhrung der hiermit zusammenhngenden technischen Berechnungen wie Massenermittlungen bzw. Aufstellung von Stcklisten, selbstndige Ermittlung technischer Daten und Werte und ihre Auswertung bei der Anfertigung von Plnen.
Der Umfang der Ttigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Ttigkeit ausmacht.)

 

2. Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B. als Bauzeichner,
graphischer Zeichner, technischer Zeichner) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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