BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

IV. Zeichner
Vergtungsgruppe VIll


1. Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B. als Bauzeichner, graphischer Zeichner, technischer Zeichner) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

2. Zeichner in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IXb dieses Unterabschnitts nach dreijhriger Ttigkeit In dieser Vergtungsgruppe.

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