BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

IV. Zeichner
Vergtungsgruppe IXb


Zeichner mit einfacher Ttigkeit (z.B. Pausarbeiten, Ausziehen und Anlegen von Zeichnungen einfacherer Art, bertragung von Zeichnungen einfacher Art im gleichen Mastab oder mittels des Pantographen, Herstellung von Schaltungsskizzen usw. einfacherer Art nach Entwrfen oder nach besonderer Anleitung.

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