BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

V. Baustellenaufseher, Bauaufseher)
Vergtungsgruppe VII


1. Baustellenaufseher (Bauaufseher), die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII dieses Unterabschnitts herausheben, da sie schwierigere Kontrollarbeiten verrichten (z.B. Festhalten von Zwischenaufmaen, die whrend der Bauausfhrung erforderlich werden; Fertigen von einfacheren Aufmaskizzen sowie einfacheren Flchen- und Massenberechnungen; berwachen von Erdarbeiten in schwierigem Gelnde; Kontrolle des Geflles bei Grben und Rohrleitungen; Kontrolle der Materialeinbringung fr Stahlbetonarbeiten; berwachen der Arbeiten zahlreicher Baugewerke auf greren Baustellen).

 

2. Baustellenaufseher (Bauaufseher) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII dieses Unterabschnitts nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungsgruppe.

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