BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

V. Baustellenaufseher, Bauaufseher)
Vergtungsgruppe VIII


Angestellte, die die vorgeschriebene Ausfhrung von Bauarbeiten und das Baumaterial nach Menge und Gte kontrollieren (Baustellenaufseher, Bauaufseher).

Datenschutz