BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

X. Fotografen
Vergtungsgruppe Vb


1. Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens acht Angestellte dieses Unterabschnitts durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz)

2. Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens vier Angestellte dieses Unterabschnitts mindestens der Vergtungsgruppe Vc durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

3. Fotografen mit Abschluprfung, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 herausheben, da sie in Forschungseinrichtungen hohen wissenschaftlichen Ansprchen gengende Arbeitsergebnisse erbringen, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

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