BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

X. Fotografen
Vergtungsgruppe Vc


1. Fotografen mit Abschluprfung, die sich durch besonders schwierige Ttigkeit aus der Vergtungsgruppe VIb dieses Unterabschnitts herausheben, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Besonders schwierige Ttigkeit ist das selbstndige Herstellen objektgerechter fotografischer Aufnahmen unter Bercksichtigung der jeweiligen fachlichen Anforderungen bei besonders erschwerten fototechnischen Aufnahmebedingungen, z.B. Aufnahmen von schlecht sichtbaren Spuren im Polizeidienst; Intraoralaufnahmen, Aufnahme eines Lehrfilmes bei einer Shuntoperation im medizinischen Bereich; Aufnahmen, die die besondere Herausarbeitung bestimmter fr die wissenschaftliche Bearbeitung notwendiger Merkmale erfordern, in der Forschung und in der Materialprfung.)

 

2. Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens vier Angestellte dieses Unterabschnitts durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz)

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