BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen
X. Fotografen
Vergtungsgruppe VII
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und Ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.