BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

X. Fotografen
Vergtungsgruppe VII


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und Ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

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